Einweg- und Serviceverpackungen
Serviceverpackungen sind Verpackungen, die direkt an der Verkaufsstelle befüllt werden und zur Übergabe von Waren an Kunden (in der Regel Endverbraucher) dienen.
Beispiele sind Tragetaschen, Pizzakartons, Papiertüten, Coffee-to-Go-Becher, Alufolie oder auch Frischhaltefolie.
Gemäß dem Verpackungsgesetz (VerpackG) müssen alle Verpackungen, die in den Verkehr gebracht werden, lizenziert werden, um deren Entsorgung nach dem Gebrauch zu gewährleisten. Dies bedeutet, dass derjenige Händler, der die Verpackung mit Ware befüllt und an Endverbraucher übergibt, für die Lizenzierung verantwortlich ist.
Ein Erklärvideo der "Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister" gibt einen kurzen Überblick.
Wenn Sie es wünschen, können wir als Ihr Lieferant, dies in bestimmten Fällen erledigen. Dies nennt man "vorbeteiligte Verpackung". Lesen Sie dazu weiter.