Einweg- und Serviceverpackungen
Serviceverpackungen sind Verpackungen, die direkt an der Verkaufsstelle befüllt werden und zur Übergabe von Waren an Endverbraucher dienen.
Beispiele sind Tragetaschen, Pizzakartons, Papiertüten, Coffee-to-Go-Becher, Alufolie oder auch Frischhaltefolie.
Gemäß dem Verpackungsgesetz (VerpackG) müssen alle Verpackungen, die in den Verkehr gebracht werden, lizenziert werden. Dies bedeutet, dass derjenige Händler oder Lieferant, der die Verpackung mit Ware befüllt und an Endverbraucher übergibt, für die Lizenzierung verantwortlich ist.
Ein Erklärvideo der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister gibt einen kurzen Überblick.
Wenn Sie es wünschen, können wir dies in bestimmten Fällen erledigen. Lesen Sie dazu weiter.